Gesetzliche Gewährleistung (EU)

Seit dem 27. September 2026 müssen Online-Händler in der EU Verbraucherinnen und Verbraucher mit einer einheitlichen, amtlichen Grafik auf ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht hinweisen. Diese Seite zeigt die amtliche Mitteilung unverändert in voller Größe und fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

Amtliche EU-Mitteilung

Harmonisierte EU-Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht

Quelle: Europäische Kommission, offizielle deutsche Farbversion der harmonisierten Mitteilung gemäß Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Klick auf die Grafik öffnet die Originaldatei.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Waren, die wir verkaufen, gilt die gesetzliche Gewährleistung von mindestens 2 Jahren ab Erhalt der Ware.
  • Dieses Recht gilt unabhängig von einer etwaigen Herstellergarantie und ist für dich kostenlos.
  • Entspricht die Ware nicht der Beschreibung oder funktioniert sie nicht bestimmungsgemäß, hast du Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen auf Preisminderung oder vollständige Erstattung des Kaufpreises.
  • In einzelnen EU-Mitgliedstaaten kann die gesetzliche Gewährleistungsfrist nach nationalem Recht länger sein.
  • Melde ein Problem so bald wie möglich bei uns und lege einen Kaufnachweis vor (z. B. Bestellbestätigung oder Rechnung).

Weiterführende, mehrsprachige Informationen bietet das Portal „Ihr Europa" der Europäischen Kommission: europa.eu/youreurope – Gewährleistung & Rückgabe (über den QR-Code in der amtlichen Mitteilung oben direkt erreichbar).

Rechtsgrundlage

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission vom 25. September 2025 über die Gestaltung und den Inhalt der harmonisierten Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und der harmonisierten Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie (Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. L 2025/1960 vom 2.10.2025), ergangen zu Art. 22a der Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher (geändert durch Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel). Die Verordnung gilt ab dem 27. September 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu deinem konkreten Gewährleistungsfall wende dich bitte direkt an uns.